FAQ

Allgemein

1. TEILNAHME

1.1. Ich bin mir nicht sicher, ob ich meine Arbeit richtig eingereicht habe. Wird sie aussortiert, wenn die Einreichung fehlerhaft ist, sodass ich nicht am Wettbewerb teilnehmen kann?

Nein, wir kontrollieren alle Einreichungen sorgfältig. Sollte etwas nicht stimmen oder etwas fehlen, melden wir uns bei Ihnen.

Nicht zum Wettbewerb zugelassen wird eine Arbeit, wenn sie inhaltlich die Anforderungen der jeweiligen Kategorie nicht erfüllt, oder wenn bei der Einreichung formelle Wettbewerbsvorgaben grob missachtet wurden. In diesem Fall würden wir Sie per E-Mail informieren.

1.2. Ich bin mir nicht sicher, ob ich meine Arbeit einreichen soll. Könnte jemand aus dem Wettbewerbsteam sie vorab einmal anschauen?

Leider nein. Dafür reichen unsere Kapazitäten nicht aus. Ob ein Beitrag preiswürdig ist oder nicht, entscheidet nur die Jury der jeweiligen Preis-Kategorie.

1.3. Ich habe eine Arbeit eingereicht – jetzt bin mir nicht sicher, ob Sie sie auch erhalten haben.

Wenn Sie Ihre Einreichung abgeschlossen haben, werden Sie auf eine DANKE-Seite weitergeleitet. Außerdem bekommen Sie eine E-Mail mit einer Eingangsbestätigung (bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nachsehen). Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, dann schreiben Sie uns bitte an wettbewerb-sternpreis@stern.de.

1.4. Mein Beitrag von 2022 ist jetzt nicht mehr online, wie kann ich ihn einreichen?

In diesem Fall stellen Sie Ihren Beitrag bitte auf einer Content-Plattform bereit (z.B. YouTube, Vimeo, Soundcloud etc.). Ggf. werden wir einen Nachweis der ursprünglichen Veröffentlichung anfordern.

1.5. Darf ich eine Serie einreichen?

Nein, Sie dürfen aber zwei abgeschlossene Serienteile unabhängig voneinander einreichen. (Pro Kategorie werden maximal zwei Beiträge pro Autor:in berücksichtigt.)

2. KATEGORIENWAHL

2.1. Ich bin unsicher, ob mein Text in die Kategorie EGON ERWIN KISCH oder INVESTIGATION passt.

Sollte Ihr Artikel besser in eine andere als die bei der Einreichung ausgewählte Kategorie passen, können die Juror:innen den Text der anderen Kategorie zuordnen. Sollten Sie in dieser Kategorie dann die Höchstzahl an Einreichungen überschreiten, melden wir uns bei Ihnen.

2.2. Ich würde gern ein Interview einreichen. Welche Kategorie kann ich dafür auswählen?

Reine Interviews sind nur in den Kategorien GESCHICHTE DES JAHRES und REPUBLIK zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen. Das Vorschlagsrecht für die Kategorie GESCHICHTE DES JAHRES liegt ausschließlich beim Beirat. Der Preis in der Kategorie REPUBLIK wird von der STERNChefredaktion verliehen. 

3. TEAMARBEIT

3.1. Ich möchte mehrere Arbeiten in einer Kategorie einreichen, die in unterschiedlichen Teams entstanden sind. Gilt auch dann die Beschränkung von zwei Arbeiten pro Autor:in und Kategorie?

Ein identisches Team kann nur zwei Beiträge pro Kategorie einreichen, für andere Teamzusammensetzungen ist die Grenze jeweils aufgehoben.

4. Mehrere Medienpartner

4.1. Mein Beitrag ist in Zusammenarbeit mit anderen Medien entstanden, die namentlich auch genannt werden sollen. Wo kann ich die Medienpartner eintragen?

Alle Kooperationspartner müssen in der Eingabemaske unter dem Punkt „Ggf. Kooperation mit“ aufgelistet werden. Diese Medienpartner werden dann auch auf der Shortlist veröffentlicht, sollte Ihr Beitrag in die nächste Runde kommen.

5. Paid Content

5.1. Wie viele Zugänge braucht die Jury zu meiner Arbeit?

Jury und Wettbewerbsteam brauchen bis Mitte Mai uneingeschränkten Zugang, mindestens aber 10 persönliche Zugänge.

6. Making-Of

6.1. Wie ausführlich muss das Making-of sein?

Für die Länge des Making-ofs gibt es keine Richtlinie. Sie hängt davon ab, wieviel die Autorin oder der Autor zu erzählen hat.

Bedenken Sie bitte, dass ein ausführliches Making-of der Jury helfen kann, den Rechercheweg genauer nachzuvollziehen und die Preiswürdigkeit einer Arbeit besser einzuschätzen. Das Making-of gibt Ihnen als Autor:in die Möglichkeit, Quellen zu benennen und Hintergründe näher zu erläutern als in der Arbeit selbst.

Making-ofs zu Einreichungen in den Kategorien INVESTIGATION und LOKAL sollten in der Regel sehr detailliert sein. Siehe dazu auch die einzelnen Fragen in den Teilnahmebedingungen:

 

6.2. Muss ich im Making-of die Kontaktdaten meiner Protagonist:innen nennen?

Nein, das ist nicht notwendig. Beschreiben Sie Ihre Recherche dennoch so transparent wie möglich. Wenn die Autorin oder der Autor der eingereichten Arbeit Namen von Protagonist:innen oder anderen Quellen anonymisiert hat, teilen Sie uns bitte im Making-of mit, wer außer der Autorin oder dem Autor die Klarnamen dieser Protagonist:innen kennt. Wie hat sich die Autorin oder der Autor die Identität der anonymisierten Protagonist:innen belegen lassen und ist die Redaktion darüber informiert? Welche Aussagen der anonymisierten Quelle konnten verifiziert werden und auf welchem Weg? Auf wessen Betreiben erfolgte die Anonymisierung und welche Gründe gaben den Ausschlag dazu? 

7. Preisgeld

7.1. Wie hoch ist das Preisgeld?

Der Preis ist nicht dotiert. Er bezieht seinen Stellenwert allein aus den Beurteilungen des Beirats bzw. der hochkarätig besetzten Jurys, die über Shortlists, Nominierungen und Preisvergabe entscheiden.

GILT NUR FÜR GESCHICHTE DES JAHRES UND REPUBLIK

Das Vorschlagsrecht für die Kategorie GESCHICHTE DES JAHRES liegt ausschließlich beim Beirat. Diese Kategorie kürt die journalistische Glanztat der vergangenen zwölf Monate. Eine Geschichte, der es mit großer Eindringlichkeit oder Unmittelbarkeit gelungen ist, das Publikum über alle Grenzen von Alter und Weltanschauung hinweg in ihren Bann zu ziehen. Die nachhaltige Resonanz erzeugt hat. Die Maßstäbe setzt für die ungebrochene Kraft von großem Journalismus. 

Den Preis in der Kategorie REPUBLIK verleiht die STERNChefredaktion. Er zeichnet herausragende journalistische Leistungen in allen Mediengattungen aus, die sich den anderen Kategorien des STERN-PREISES entziehen. Auch ist der REPUBLIK PREIS kein reiner Journalistenpreis; Menschen, die keine professionellen Journalist:innen sind, können ihn ebenso erhalten, wenn sie einen herausragenden publizistischen Dienst am Gemeinwohl leisten. Es können sowohl Einzelpersonen als auch Teams ausgezeichnet werden. 

 

GILT NUR FÜR EGON ERWIN KISCH-PREIS

Nur offen für Reportagen und Porträts auf Deutsch aus Magazinen, Zeitungen und auf journalistischen Webseiten

1. Mehrfach-Veröffentlichungen

1.1. Mein Text ist z.B. sowohl online als auch in Print erschienen. Welche Veröffentlichung reiche ich ein?

Die Entscheidung, welche Version Sie einreichen, treffen Sie selbst. Wichtig ist, dass der eingereichte Lauftext exakt der veröffentlichten Version entspricht. Vorspann und Lauftext unterscheiden sich in Online und Print oft.

2. Einreichung mehrerer Texte

2.1. Mein Text ist keine Serie, wurde aber aus Platzgründen über mehrere Ausgaben verteilt veröffentlicht. Darf ich diese zu einer Einreichung zusammenfassen?

Ja, das dürfen Sie. Bitte reichen Sie alle Textteile als Lauftext und als pdf (zusammengefügt in einer Datei) ein.

2.2. Darf ich mehrere abgeschlossene Texte zu einem Thema in einer Einreichung zusammenfassen?

Nein, jede Einreichung darf nur einen Text enthalten. (Pro Kategorie werden maximal zwei Beiträge pro Autor:in berücksichtigt.)

 

GILT NUR FÜR INVESTIGATION UND LOKAL

Offen für Text-, Fotografie-, Video-, Audio- und Digital-Formate (keine Interviews)

1.Teilnahme

1.1. Wer kann in den Kategorien INVESTIGATION und LOKAL teilnehmen?

  • Print-Autor:innen
  • Fernseh-Autor:innen
  • Radio-Autor:innen
  • Podcaster:innen
  • Daten-Journalist:innen
  • Blogger:innen

 

1.2. Welche Arten von Arbeiten können in den Kategorien INVESTIGATION und LOKAL eingereicht werden?

  • Texte aus Tages- und Wochenzeitungen, Wochen- und Monatsmagazinen
  • Texte von journalistischen Webseiten
  • Radiobeiträge
  • Podcasts
  • Videos aus TV oder Web
  • Web-Projekte
  • Crossmediale Projekte
  • Blogs, Twitter-Threads, andere investigative bzw. lokale Social Media-Formate

 

2. Dynamisches Einreichungsformular

2.1. Wo kann ich im Einreichungsformular zu meinem Beitrag verlinken oder ihn hochladen?

Sobald Sie die entsprechende Medienkategorie ausgewählt haben, erscheint ein Feld zur Angabe von Links bzw. eine Upload-Möglichkeit für Ihren Text.

3. Unterschied Investigation und Lokal

3.1. Meine investigative Veröffentlichung ist auf der Lokalseite einer überregionalen Zeitung erschienen oder im Lokal-Programm eines überregionalen Senders ausgestrahlt worden. Welcher Kategorie ist sie zuzuordnen?

Die Arbeit ist in der Kategorie LOKAL einzureichen, denn dorthin gehören alle Einreichungen, die sich vordringlich an ein lokales oder regionales Publikum richten.

Sie können auch mehrere Veröffentlichungen einer in sich geschlossenen Recherche einreichen, die in verschiedenen Medien erschienen sind, wenn sich alle an ein regionales oder lokales Publikum richten.

3.2. Ich arbeite für ein Medium mit sowohl lokaler/regionaler als auch überregionaler Verbreitung (z.B. einer Zeitung mit Lokalteil(en) und überregionalem Teil, oder bei einem Sender mit lokal/regional fokussierten und überregionalen Programmen): Kann ich eine Arbeit zu einem lokalen/regionalen Thema auch dann in der Kategorie LOKAL einreichen, wenn sie auf einer überregionalen Plattform des Mediums veröffentlicht worden ist?

Nein. In der Kategorie LOKAL prämiert der STERN-Preis Arbeiten, die sich an ein lokales oder regionales Publikum richten. Wenn eine Arbeit (in wesentlichen Teilen) auf einer überregionalen Plattform veröffentlicht worden ist, richtet sie sich vordringlich an ein überregionales Publikum. Damit passt sie nicht in die Kategorie LOKAL (womöglich aber in die Kategorie INVESTIGATION).

3.3. Meine Arbeit mit lokalem/regionalem Fokus habe ich auf einer Online-Plattform veröffentlicht. Kann ich sie in der Kategorie LOKAL einreichen?

Ja, unter der Voraussetzung, dass die Arbeit mit lokalen/regionalen Fokus explizit als Online-Veröffentlichung konzipiert worden und nicht (in wesentlichen Teilen) zuerst anderweitig veröffentlicht worden ist.

4. Teamarbeit

4.1. An der Produktion meiner Arbeit war ein größeres Team beteiligt. Wer soll genannt werden?

Geben Sie in dem Feld „Name der Autorin/des Autoren“ bitte die Namen all derer an, die einen wesentlichen Anteil an der journalistischen Produktion hatten – alle Namen, die auch auf der Shortlist stehen sollen, sollte es Ihr Beitrag in die nächste Runde schaffen.  

5. Mehrere Medienpartner

5.1. Mein Beitrag ist in Zusammenarbeit mehrerer Medienpartner entstanden. Wer von ihnen darf einreichen?

Jeder darf einreichen. Bei Beteiligung mehrerer Medienpartner – auch internationaler – sollte das Making-of genaue Angaben dazu enthalten, welche Rolle welcher Medienpartner bei der Entstehung der Arbeit gespielt hat bzw. welchen Anteil die einzelnen Medienpartner daran haben. Alle Kooperationspartner müssen auch in der Eingabemaske unter dem Punkt „Ggf. Kooperation mit“ aufgelistet werden. Diese Medienpartner werden dann auch von uns auf der Shortlist veröffentlicht, sollte Ihr Beitrag in die nächste Runde kommen.

Bei Kooperationen mit ausländischen Medienpartner muss ein wesentlicher Bestandteil der Recherche vom einreichenden, deutschsprachigen Medium erbracht worden sein (Erläuterungen im Making-of).

6. Medienkategorie

6.1. Was ist ein crossmediales Projekt?

Darunter verstehen wir Arbeiten, die von einer Autorin, einem Autor oder einem Autorenteam über mehrere mediale Formen hinweg konzipiert worden sind (z.B. als Print-Stück & Podcast & Online-Auftritt; oder als TV-Beitrag & Multimedia-Dokumentation & Social Media-Kampagne oder auch als klassisches Text- & Fotografieprojekt). Wichtig: Im Making-of muss die Planung der crossmedialen Umsetzung des Projekts genau geschildert werden, samt einer Begründung, welche inhaltlichen Aspekte den Ausschlag für die jeweilige Ausspielform gaben.

6.2. Können Veröffentlichungen in sozialen Medien eingereicht werden?

Ja. Autor:innen oder Teams, die in sozialen Medien Recherchen veröffentlicht haben, die den inhaltlichen Anforderungen der Kategorien INVESTIGATION oder LOKAL entsprechen, können diese dort einreichen. Nicht eingereicht werden können Social-Media-Veröffentlichungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht öffentlich zugänglich waren (etwa in Whatsapp-Gruppen oder über zugangsbeschränkte Accounts). 

Wenn es sich um eine Serie von zusammenhängenden Social-Media-Veröffentlichungen zum selben Thema handelt (z. B. als Twitter-Thread), dann sollte diese Serie in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang publiziert worden sein. Aus dem Making-of sollte hervorgehen, welche Absicht die Autorin, der Autor oder das Team mit der Veröffentlichung in sozialen Medien verfolgt hat. 

6.3. Können auch monothematische Sendungsformate oder Sonderausgaben eingereicht werden, die sich aus unterschiedlichen Beiträgen zu demselben Thema zusammensetzen?

Das ist grundsätzlich möglich. Jedoch wird die Jury an jeden darin enthaltenen Einzelbeitrag dieselben Anforderungen stellen wie an für sich eingereichte singuläre Veröffentlichungen.

7. Einreichung mehrerer Arbeiten

7.1. Wie viele Arbeiten darf ich in den Kategorien INVESTIGATION und LOKAL zu demselben Recherche-Thema einreichen?

Maximal fünf Beiträge zu demselben Recherche-Thema im Rahmen ein und derselben Einreichung (bei höchstens zwei Einreichungen pro Autor:in und Kategorie!). Im Making-of können Sie gern die Anzahl der insgesamt veröffentlichten Beiträge angeben und ggf. verlinken.

7.2. Wie reiche ich in den Kategorien INVESTIGATION und LOKAL mehrere Beiträge zu demselben Recherche-Thema in einer Einreichung ein?

Beginnen Sie jeweils mit dem Beitrag der maßgeblichen investigativen Leistung. Wählen Sie im Einreichungsformular bei mehreren Beiträgen bitte das Datum und den Titel des Hauptbeitrages oder des übergeordneten Serienthemas (zum Beispiel: „Panama Papers“) aus. Bitte reichen Sie die nachfolgenden Beiträge in der Reihenfolge des Veröffentlichungsdatums ein.

7.3. Darf ich in den Kategorien INVESTIGATION und LOKAL auch länger zurückliegende Veröffentlichungen einreichen?

Sofern die maßgebliche investigative Leistung im Jahr 2022 stattgefunden hat und veröffentlicht worden ist, dürfen sie flankierende Arbeiten mit einreichen, deren Veröffentlichung länger zurückliegt. Der Link zum Hauptbeitrag aus 2022 oder das PDF mit dem Text, der diese Leistung beinhaltet, muss als Erstes aufgeführt werden. Außerdem muss das Making-of belegen, dass die maßgebliche investigative Leistung im Jahr 2022 stattgefunden hat.

8. Making-Of

8.1. Müssen einreichende Fotograf:innen das Making-of zu ihrer Arbeit selbst schreiben oder kann die Bildredaktion des veröffentlichenden Mediums das übernehmen?

Das Making-of sollte die Fotografin oder der Fotograf selbst schreiben. Nicht deutschsprachige Fotograf:innen können ihre Making-ofs auf Englisch verfassen.

8.2. Folgen der Veröffentlichung: Darf ich im Making-of mit Links auf Folgeartikel (aus dem eigenen Medium oder aus anderen Medien) verweisen?

Ja, wenn diese Folgeartikel helfen, die Wirkung der ursprünglichen Veröffentlichung zu dokumentieren. Dies ist nur in den Kategorien INVESTIGATION und LOKAL möglich, da in der Kategorie EGON ERWIN KISCH-PREIS auch das Making-of anonymisiert werden muss.