Satzung

Der STERN-Preis ist die renommierteste Auszeichnung für journalistische Arbeiten in deutscher Sprache. Ab 1977 vergab der STERN den Egon Erwin Kisch-Preis für die beste deutschsprachige Reportage. Seit 2005 ehrte der Henri Nannen Preis, 2016 umbenannt in Nannen Preis, die besten journalistischen Arbeiten in Print, Fotografie und online. Seit 2021 ist der Nannen Preis für alle Mediengattungen geöffnet: für Print-, Video-, Audio- und Web-Formate, für Fotografie und crossmediale Arbeiten. 2022 wurde der Nannen Preis zum STERN-Preis. 

I. KATEGORIEN & JURYS

Der STERN-Preis wird in den folgenden Kategorien vergeben: 

  • GESCHICHTE DES JAHRES
  • EGON ERWIN KISCH-PREIS
  • LOKAL
  • INVESTIGATION
  • FOTOGESCHICHTE DES JAHRES
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Die Preisträger:innen in den Kategorien INVESTIGATION, LOKAL und EGON ERWIN KISCH-PREIS werden von eigenen Jurys ausgewählt. Die Juror:innen beruft die STERN-Chefredaktion für ein Jahr. Zu diesen Jurys, die über die Shortlist, die Nominierungen und die Preisträger:innen entscheiden, zählen mindestens neun, höchstens 15 stimmberechtigte Mitglieder, die in der Beurteilung journalistischer Leistungen von ausgewiesener Kompetenz sind. 

Die Jury für die Kategorie FOTOGESCHICHTE DES JAHRES besteht aus mindestens fünf, höchstens acht stimmberechtigten Mitgliedern mit ausgewiesener fachlicher Kompetenz. 

Die Organisation des Auswahlverfahrens überträgt die STERN-Chefredaktion einer Wettbewerbsleitung, die an allen Jurysitzungen beratend teilnimmt.

 

II. DER BEIRAT

Die STERN-Chefredaktion beruft einen Beirat, dessen Mitglieder den STERN-Preis mit ihrem Wissen unterstützen. Der Beirat steht für die Unabhängigkeit des Preises und setzt sich aus sieben bis zehn namhaften Journalist:innen unterschiedlicher Mediengattungen zusammen. Die Mitglieder werden von der STERN-Chefredaktion ernannt. Der Beirat ist zugleich die Jury für die Kategorie GESCHICHTE DES JAHRES. 

III. KATEGORIE GESCHICHTE DES JAHRES

Das Vorschlagsrecht für die GESCHICHTE DES JAHRES liegt beim Beirat. Jedes Beiratsmitglied kann maximal fünf Vorschläge für diese Kategorie einreichen. Der 

Beirat entscheidet über die Preisträger:innen in der Kategorie GESCHICHTE DES JAHRES. 

Für die Einreichung, Nominierung und Prämierung in dieser Kategorie gelten folgende Kriterien: 

Die Kategorie GESCHICHTE DES JAHRES ehrt die beste journalistische Leistung. Aus allen Gattungen, aus allen Genres: das Stück, das alle gesehen, gehört, gelesen oder erkundet haben sollten; die alles überstrahlende Glanztat des Jahres. 

Das kann eine Investigation, Analyse oder Dokumentation sein, die das politische Leben verändert oder ein intimes Stück, sei es als Text, Film, Podcast oder Reportage, das uns einen Menschen, ein Schicksal nahebringt wie selten zuvor. 

 

IV. KATEGORIE EGON ERWIN KISCH-PREIS

Der EGON ERWIN KISCH-PREIS wird traditionell als Print-Preis an die beste Textreportage des Jahres vergeben. In diese Kategorie gehören journalistische Texte, die in nicht fiktiver Darstellungsform eine räumlich und zeitlich begrenzte Geschichte wiedergeben, die die Autorin oder der Autor auf Grundlage eigenen Erlebens oder Beobachtens aufgeschrieben hat. Bestandteile der Arbeit, die aus Informationen Dritter übernommen wurden, müssen als solche deutlich werden. Sie darf subjektive Elemente enthalten und soll bei Leserinnen und Lesern für „Kino im Kopf“ sorgen. Für diese Kategorie können auch journalistische Porträts ausgewählt werden. Die Jury wird Texte mit überwiegend selbst erlebtem Anteil höher bewerten. 

V. KATEGORIE INVESTIGATION

In diese Kategorie gehören journalistische Arbeiten, die unbekannte Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge und Machenschaften aufdecken, Skandale enthüllen und Affären ans Licht bringen und so die Kontrollfunktion der Presse und ihre „öffentliche Aufgabe“ in besonderer Weise wahrnehmen. Die Leistung der Recherche wird höher gewertet als die Sprachkunst. 

Für die Wertung wird die investigative Leistung insbesondere nach vier Kriterien geprüft: 

  1. Hat der/die Reporter/in den Sachverhalt, über den er/sie berichtet, selbst entdeckt, oder hat er/sie bei dessen Aufdeckung eine aktive Rolle gespielt? 
  2. Hat der Sachverhalt, der aufgedeckt wurde, eine gesellschaftliche Bedeutung, und worin besteht sie? 
  3. Mussten bei dieser Aufdeckung Widerstände überwunden werden, welcher Art waren sie? 
  4. Ist der Bericht über den aufgedeckten Sachverhalt für die Leserinnen und Leser verständlich und nachvollziehbar? 

In dieser Kategorie sind Einreichungen aus allen Mediengattungen willkommen. Bitte beachten: Rein dokumentarische Leistungen ohne wesentlichen investigativen Anteil werden in dieser Kategorie nicht mehr angenommen.

 

VI. KATEGORIE LOKAL

In dieser Kategorie sind Einreichungen bzw. Vorschläge aus allen Mediengattungen möglich. In der Kategorie LOKAL zeichnet der STERN-Preis journalistische Arbeiten aus, die sich vordringlich an ein lokales oder regionales Publikum richten, für das sie relevante, unbekannte Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge und Machenschaften aufdecken. Geschichten also, die Skandale enthüllen oder Affären ans Licht bringen und so die Kontrollfunktion der Presse und ihre öffentliche Aufgabe in besonderer Weise wahrnehmen. Dabei wird die Jury Arbeiten höher bewerten, die mit begrenzten Ressourcen den Widerstand mächtiger Gegenspieler überwunden haben.

VII. KATEGORIE FOTOGESCHICHTE DES JAHRES

Es werden Fotostrecken ausgezeichnet, die ein wesentliches Ereignis des Jahres oder einen wesentlichen Aspekt unseres gesellschaftlichen Lebens meisterhaft veranschaulichen. Die Fotostrecke soll von einem hohen journalistischen Verständnis zeugen und zugleich ästhetisch überzeugen. Einzelbilder werden nicht angenommen, es geht dem Preis um die journalistisch-erzählerische und facettenreiche Umsetzung relevanter Inhalte. Es wird die engagierte Arbeit von professionellen Fotograf:innen gewürdigt, die mit herausragenden Bildern eine interessante Geschichte erzählen.

VIII. BEFANGENHEIT

Jurymitglieder halten sich bei Beiträgen, die aus eigenen Redaktionen stammen, während der Jurydiskussionen größtmöglich zurück. Dies gilt erst recht für Beiträge, an denen sie mitgearbeitet haben bzw. die sie redaktionell betreut haben. Sie beantworten nur Sachfragen von anderen Jurymitgliedern, werben aber weder für diese Beiträge, noch beteiligen sie sich an der Diskussion dazu. Die Punkte, die sie für solche Artikel vergeben, fließen nicht in die Bewertung ein.  

IX. SHORTLIST UND NOMINIERUNG

Die Mitglieder des Beirats und der jeweiligen Jurys (außer FOTOGESCHICHTE DES JAHRES) nennen der Wettbewerbsleitung vor ihrer Jurysitzung je drei Beiträge, die sie für die besten halten. Das daraus resultierende Ranking übermittelt die Wettbewerbsleitung den Beirats- und Jurymitgliedern vor der Sitzung. Es zeigt allen, worauf sich die Diskussion mutmaßlich konzentrieren wird.  

In einer gemeinsamen Sitzung legen die Juror:innen maximal zehn preiswürdige Beiträge der jeweiligen Kategorie fest, die als Shortlist veröffentlicht werden. 

Anschließend entscheiden der Beirat bzw. die Jurys, welche drei Beiträge pro Kategorie sie für die Finalrunde nominieren. Nur an den Jurysitzungen teilnehmende Mitglieder haben Stimmrecht. Bei der Abstimmung vergibt jedes Mitglied pro Kategorie zehn Punkte, von denen maximal sieben Punkte auf einen Beitrag entfallen dürfen. Die drei Beiträge mit den meisten Punkten gelten als nominiert. 

Bei der Abstimmung für die Kategorie FOTOGESCHICHTE DES JAHRES vergeben die Jurymitglieder zunächst maximal fünf Punkte an die aus der Vorrunde bestbewerteten Beiträge. Daraus resultiert eine Rangliste, die als Grundlage für die Jurysitzung dient. In einer gemeinsamen Sitzung legen die Juror:innen maximal zehn preiswürdige Beiträge als FOTOGESCHICHTEN DES JAHRES fest, die als Shortlist veröffentlicht werden. Anschließend entscheidet die Jury, welche drei Beiträge sie für die Finalrunde nominieren, aus denen dann der Sieger gewählt wird. Nur an den Jurysitzungen teilnehmende Mitglieder haben Stimmrecht. In jeder Runde können maximal fünf Punkte pro Beitrag vergeben werden. 

 

X. FINALRUNDE

Die danach zu treffenden Entscheidungen über die Preisträger:innen bleiben – auch gegenüber den Jury- bzw. Beiratsmitgliedern – geheim, um die Spannung bis zum Moment der Preisverleihung aufrechtzuerhalten. 

Nach ausgiebiger Diskussion erfolgt für die Kategorien GESCHICHTE DES JAHRES, LOKAL, INVESTIGATION und EGON ERWIN KISCH-PREIS die geheime Abstimmung wieder in der Weise, dass jedes Jury- bzw. Beiratsmitglied zehn Punkte vergibt, wobei maximal sieben Punkte auf eine Arbeit entfallen dürfen.

Die Jurymitglieder in der Kategorie FOTOGESCHICHTE DES JAHRES vergeben, ebenfalls in einer geheimen Abstimmung, maximal fünf Punkte, um über die finalen Preisträger:innen zu entscheiden.

Hat ein Beitrag eine Mehrheit der Punkte erzielt, so erklärt die Moderatorin bzw. der Moderator der Sitzung die Abstimmung in dieser Kategorie für beendet. 

Andernfalls wird zwischen den beiden bestplatzierten Arbeiten ein weiteres Mal geheim abgestimmt, wobei diesmal jedes Jurymitglied nur eine Stimme hat. Sollte es wieder ein Patt geben, wird erneut abgestimmt, wobei sich die Vertreterin oder der Vertreter der STERN-Redaktion als Ausrichter des Wettbewerbs der Stimme enthält, um eine mögliche Pattsituation aufzulösen. 

 

Diese Satzung gilt für die Vergabe des STERN-Preises 2024. 

Hamburg, im November 2023 

Dr. Gregor Peter Schmitz, Vorsitzender der STERN-Chefredaktion

ANLAGE ZUR SATZUNG

STERN-PREIS 2024 – Allgemeine Kriterien für die Preisvergabe 

Der STERN-Preis, die renommierteste Auszeichnung für deutschsprachigen Print-Journalismus, hat sich im Jahr 2021 für journalistische Veröffentlichungen aus allen Mediengattungen geöffnet. Der STERN als Ausrichter des STERN-Preises trägt damit den Veränderungen im Journalismus Rechnung. Dazu gehören: die zunehmend multimediale und gattungsübergreifende Arbeitsweise von Redaktionen; die veränderten Gewohnheiten und Ansprüche des Publikums – und die wichtiger werdende Rolle aller journalistischen Formen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer lebendigen Demokratie. Darum feiert der STERN-Preis den deutschsprachigen Journalismus in all seiner Vielfalt. 

Bei aller kreativer Diversität und allen Umwälzungen der Medienwelt sind wir überzeugt: Faktentreue und Unvoreingenommenheit haben als journalistische Kerntugenden Bestand, unabhängig von der jeweiligen Form einer Veröffentlichung. Sauberes journalistisches Handwerk ist die Voraussetzung für das Vertrauen des Publikums – und damit unabdingbares Fundament journalistischer Kreativität. 

Die Bewertung orientiert sich an folgenden Kriterien: 

Richtigkeit: 
Es werden nur Arbeiten ausgezeichnet, die erkennbar auf verlässlich recherchierten Fakten oder wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Im Idealfall geht die Recherche weit über das Übliche hinaus und erschließt neue Erkenntnisse, nutzt bislang unbekannte Daten oder präsentiert besonders aussagefähige Protagonisten. Größeres Vertrauen wird Arbeiten entgegengebracht, die vor Veröffentlichung von redaktionellen Factchecker:innen unabhängig von den Autor:innen geprüft worden sind. Besondere Skepsis gilt Geschichten, die allzu glatt und ohne Widersprüche „aufgehen“ – die Wirklichkeit hält solche Idealzustände meist nicht parat. Der STERN-Preis selbst führt kein Factchecking durch, es wird erwartet, dass die Redaktionen dieses gewissenhaft unternommen haben. Der STERN-Preis trägt also in keiner Weise die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der eingereichten Beiträge; diese liegt allein bei den Autor:innen/Redaktionen. 

Unvoreingenommenheit: 
Sie bedeutet, einem Thema ausgewogen und in vielen Facetten gerecht zu werden; dazu zählt, Gegenstimmen und ungewöhnlichen Perspektiven Raum zu geben. 

Unvoreingenommenheit kann auch in der Wahl eines Themas bestehen, das abseits der üblichen Berichterstattung liegt und bislang unbekannte, auch unbequeme Aspekte der Wirklichkeit erschließt. In jedem Fall sind nur Arbeiten preiswürdig, die ihren Gegenstand ehrlich zu verstehen suchen. 

Verständlichkeit: 
Gute journalistische Arbeiten sind zugänglich für jedermann, sie verzichten auf Jargon, Gestelztheiten und unnötige Barrieren. Sie stellen stilistische Raffinesse in den Dienst ihres Publikums – und versuchen nicht, dieses auf Kosten der Verständlichkeit zu beeindrucken. Im Zweifel werten die Jurys Klarheit und Einfachheit höher als sprachliche oder technische Höchstleistung, im besten Fall verbindet sich beides.   

Respekt: 
Preiswürdige Arbeiten gehen respektvoll mit Thema und Protagonist:innen um, sie meiden unsensible Sprache, stellen nicht bloß und erheben sich nicht. Das schließt scharfe Kritik gerade an Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, nicht aus. Solche Arbeiten bemühen sich, auch jene Betroffenen zu finden, die leicht übersehen werden oder deren Stimmen selten Gehör finden.  

Nähe:
Die Jurys erachten Arbeiten als preiswürdiger, die sich durch Nähe zum Gegenstand und Eindringlichkeit der Darstellung auszeichnen. Sie schätzen Emotionalität in Arbeiten, die diese nicht zum Selbstzweck einsetzen, sondern als Türöffner für die faktenbasierte, aufklärende oder besonders einfühlsame Darstellung.  

Innovation:
Vor allem technische Medien können sich auszeichnen durch neuartige Formate und Darstellungsweisen. Dazu gehören auch partizipative und kollaborative Angebote, solche, die Individualisierung erlauben oder den interaktiven Umgang mit Daten und anderen Elementen. Stets müssen aber Freundlichkeit der Nutzerführung und geringe Barrieren gewährleistet sein.  

Allgemein: 
Innerhalb des Rahmens dieser generellen Bewertungskriterien setzen die Jurys eigene Akzente. Es bleibt den Juror:innen überlassen, welchen Stellenwert sie den einzelnen Bewertungskriterien bei der Beurteilung einer eingereichten Arbeit einräumen.  

Die Jurys schauen auf die handwerkliche Qualität der Einreichungen und auf die Stringenz, mit der die Geschichte, mit der das Anliegen vorgetragen wird. Sie achten aber auch auf die Wirkung der Stücke, auf das Gespräch, das sie in der Gesellschaft ausgelöst haben. Denn großer Journalismus erzeugt Resonanz.